- 1776 -

1284. April 3. Troppau.

fer. 2. p. Palm.

Nicolaus, Herzog von Troppau, schliesst im Hinblick auf die Verwüstungen seines Landes, welches in Folge davon seiner Einwohner fast beraubt erscheint, mit den Bürgern von Troppau einen Vertrag, dem zu Folge dieselben auch nach Ablauf der mit ihnen abgeschlossenen treuga ihm treu anhängen und nicht den eventuellen Lockungen seines Bruders, des Erben des Königreichs Böhmen, Gehör geben wollen, wogegen er ihnen alle die von seinem Bruder ihnen verliehenen Freiheiten bestättigt, speciell auch Münz-, Niederlags- und Jurisdiktionsrechte, für Alles was in den Fehden zwischen ihnen vorgekommen, volle Amnestie zusichert, und innerhalb des Stadtgebietes keine Befestigung anlegen zu wollen gelobt.

Aus einem Troppauer Copialb. im cod. dipl. Morav. IV. 285 und dazu Biermann Gesch. von Troppau S. 28 ff. Or. im fürstl. Lichnowskyschen Archiv in Kuchelna (?). So bei Kopetzky, Troppauer Regesten No. 142.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.